E-Rechnung: Ab 2025 Pflicht im B2B-Bereich? – So sind Sie vorbereitet!


E-Rechnung: Ab 2025 Pflicht im B2B-Bereich? – So sind Sie vorbereitet!

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung auch im B2B-Bereich verpflichtend. Bis zum 31. Dezember 2027 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen. Wie diese für das Jahr 2025 und 2026 aussehen, können Sie im BMF-Schreiben nachlesen.

Mit unseren Lösungen von Lexware, Lexware Office und Haufe X360 sind die Kund:innen optimal gerüstet.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Neuer Begriff der E-Rechnung (§ 14 Absatz 1 UStG):
    • Eine E-Rechnung liegt nur vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen. (ZUGFeRD, X-Rechnung)
    • Sonstige Rechnungen umfassen:
      • Papierformate
      • Nicht strukturierte elektronische Formate wie z.B. eine einfache PDF-Datei

Wann ist eine E-Rechnung verpflichtend?

Eine E-Rechnung muss erstellt werden, wenn:

  • Leistungsempfänger ein Unternehmer ist (B2B)
  • Beide Parteien (Leistender und Empfänger) im Inland ansässig sind
  • Der Rechnungsbetrag über 250 € liegt

Nicht verpflichtend: Bei Privatkunden oder grenzüberschreitenden Geschäften.

Ob mit Lexware, Lexware Office oder Haufe X360, mit diesen Lösungen können Sie E-Rechnungen versenden und empfangen.

Welche Version die richtige für Sie ist, können wir gerne gemeinsam herausfinden.