Neuerungen Lexware Update Januar


Neuerungen Lexware Update Januar


E-Rechnung: Lexware document viewer zur
Visualisierung von E-Rechnungen

Empfangene elektronische Eingangsrechnungen (E-Rechnungen) können im Lexware document viewer angezeigt und somit auch inhaltlich geprüft werden.

Rechtswidrige Inhalte melden

Unter Extras -> Datenschutz haben wir einen neuen Menüpunkt hinzugefügt, mit dem rechtswidrige Inhalte an Digital Service Act gemeldet werden können.

Weitere Optimierung 

E-Rechnungen: Textvariablen können nun auch im E-Rechnungsversand genutzt werden.
Zeilenumbrüche bei Verwendung von Textbausteinen im Bereich E-Rechnung werden korrekt dargestellt.
SMTP Versand: Outlook new

In den SMTP Einstellungen kann die OAuth2 Option hinterlegt werden, sodass Outlook new verwendet werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 


Einführung des neuen Kontenrahmens SKR42

Mit diesem Update haben wir den Kontenrahmen SKR42 für Vereine, Stiftungen und gGmbHs mit Zuordnung der Buchungssachverhalte zur jeweiligen Sphäre für Sie integriert. Verfügbar ab dem Buchungsjahr 2025. Der neue Kontenrahmen ersetzt den bisherigen Kontenrahmen für Vereine SKR49. Bei der Firmenneuanlage kann der alte Vereinskontenrahmen SKR49 nicht mehr ausgewählt werden.

Neue Formulare für 2024 wurden eingebaut und können via Elster an die
Finanzbehörden übermittelt und ausgedruckt werden:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Anlageverzeichnis für Einnahmen-Überschuss-Rechnung (AVEÜR)
  • Anlage für nicht abziehbare Schuldzinsen (Anlage SZ)

Neue Formulare für 2025 wurden eingebaut und können via Elster
an die Finanzbehörden übermittelt und ausgedruckt werden:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
  • Dauerfristverlängerung

Link aktualisiert in Lexware Scout

In Lexware Scout haben wir den Link zur FAQ zum Thema „Erstellung der EÜR 2024“ für Sie aktualisiert.

Neue Abfrage in den Firmenstammdaten

In den Firmenangaben wird beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung zukünftig das Datum des Wechsels abgefragt und auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung übertragen.

Rechtswidrige Inhalte melden

Unter Extras -> Datenschutz haben wir einen neuen Menüpunkt hinzugefügt, mit dem rechtswidrige Inhalte gemäß dem Digital Services Act gemeldet werden können.

Weitere Optimierungen

  • Beim ELSTER-Versand der Eröffnungsbilanz für 2023 und 2024 sind die Plausibilitätsprüfung und der Versand nun wieder durchführbar.
  • Nach der Übertragung von Belegen über den DATEV Buchungsdatenservice war es nicht möglich, die Belege in der DATEV-Anwendung als ‚Gebucht‘ zu kennzeichnen. Dies ist nun wieder möglich.

 


Neue Formulare für 2024 wurden eingebaut und können via Elster
an die Finanzbehörden übermittelt und ausgedruckt werden:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Anlageverzeichnis für Einnahmen-Überschuss-Rechnung (AVEÜR)
  • Anlage für nicht abziehbare Schuldzinsen (Anlage SZ)

Neue Formulare für 2025 wurden eingebaut und können via Elster
an die Finanzbehörden übermittelt und ausgedruckt werden:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
  • Dauerfristverlängerung
  • Zusammenfassende Meldung (ZM)

Link aktualisiert in Lexware Scout

In Lexware Scout haben wir den Link zur FAQ zum Thema „Erstellung der EÜR 2024“ für Sie aktualisiert.

Ex- und Import von Notizen zur Buchung

Sie können nun auch angelegte Notizen zur Buchung via ASCII exportieren und importieren.

Firmenneuanlage mit SKR49 nicht mehr möglich

Bei der Firmenneuanlage kann der alte Vereinskontenrahmen SKR49 nicht mehr ausgewählt werden. Dieser wird vom neuen SKR42 abgelöst.

Lexware neue steuerkanzlei: Datentransfer von EÜR zu Addison

In Lexware neue steuerkanzlei haben wir die Schnittstelle mit Addison aktualisiert, sodass Sie Ihre Daten zur EÜR für 2024 wie gewohnt nach Addison übermitteln und die zugehörigen Steuererklärungen erstellen können. Die Gewerbesteuererklärung (GewSt-Erklärung) folgt mit nächstem Update.

Weitere Optimierungen

  • Beim ELSTER-Versand der Eröffnungsbilanz für 2023 und 2024 sind die Plausibilitätsprüfung und der Versand nun wieder durchführbar.
  • Nach der Übertragung von Belegen über den DATEV Buchungsdatenservice war es nicht möglich, die Belege in der DATEV-Anwendung als ‚Gebucht‘ zu kennzeichnen. Dies ist nun wieder möglich.
  • Der Mehrwertsteuercheck 2020 kann mit diesem Update wieder durchgeführt werden.
  • Auch bei der Nutzung des SKR42 werden die Auswertungen Kostenstellen nun gefüllt mit Daten angezeigt.
  • Beim Anlegen von Buchungsvorlagen mit Kostenstellen wird nur eine Prüfung auf Übereinstimmung von Kostenstellen durchgeführt, wenn eine Kostenstelle im Konto hinterlegt ist.

 


Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2025

Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung und alle Steueränderungen, die ab Januar 2025 in Kraft treten.

Einführung weiterer Rückmeldungen für
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ab 2025

Um mehr Transparenz zu schaffen, wurden das Meldeverfahren eAU ab 2025 um zahlreiche neue Rückmeldungen erweitert.

Die neuen Rückmeldungen im Überblick:

Reha/Vorsorge: Ab dem 01.01.2025 nehmen auch Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen am eAU-Meldeverfahren teil.

  • In Prüfung: Die vorliegenden Daten zum angefragten eAU-Beginndatum enthalten objektiv falsche Angaben oder wurden im Ersatzverfahren übermittelt. Nach Klärung erhalten Sie proaktiv eine Rückmeldung.
  • Teilstationäre Krankenhausbehandlung: Ein Tagesaufenthalt in einer Klinik war der Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Da die Abrechnung durch das Krankenhaus in diesen Fällen zeitlich sehr versetzt stattfindet, erfolgt die Rückmeldung nur mit diesem Grund.
  • Weiterleitungsverfahren: Zum angefragten eAU-Beginndatum liegt ein Wechsel der Krankenkassen vor. Die neue Krankenkasse stellt den Nachweis proaktiv zur Abholung bereit. Auf die neue Krankenkasse in den Mitarbeiterstammdaten muss ggf. noch umgestellt werden.
  • Anderer Nachweis liegt vor: Mit dieser Rückmeldung informiert Sie die Krankenkasse darüber, dass für die eAU-Anforderung ein privatärztlicher oder ein ausländischer AU-Nachweis vorliegt. Diese Nachweise sind weiterhin nicht Bestandteil des elektronischen Meldeverfahrens eAU. Fordern Sie den Papiernachweis bei Ihren Beschäftigten an.

Übermittlung ‚tatsächlicher‘ Entlassungstag: 

Wenn der tatsächliche Entlassungstag bei der eAU-Anforderung noch nicht bekannt war, meldet die Krankenkasse den tatsächlichen Entlassungstag nach Erhalt der Entlassmitteilung proaktiv zurück. In der Rückmeldung und im Bericht ‚Archiv eAU-Anforderungen‘ wird das ‚AU-bis-Datum‘ mit dem Zusatz ‚tatsächlich‘ ergänzt.

Wartefrist nach Erhalt von Zwischennachrichten: 

Rückmeldungen können auch nur Zwischennachrichten sein, da eine proaktive Rückmeldung der Krankenkasse innerhalb einer Wartefrist erfolgen kann. Für ‚Nachweis liegt nicht vor‘ und ‚Weiterleitungsverfahren‘ innerhalb von 14 Tagen und im Fall von ‚In Prüfung‘ innerhalb 28 Tagen. Eine eAU-Anforderung zum gleichen AU-Beginndatum kann nach der Wartefrist ausgelöst werden. Das Enddatum der Wartefrist erhalten Sie in der Rückmeldung (Antwortzentrale) und im Bericht ‚Archiv eAU-Anforderungen‘.

Unser Tipp: Holen Sie öfter über die Funktion ‚Abholen vom meldecenter‘ oder ‚Verarbeitungsprotokolle ab‘ neue Rückmeldungen ab. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Erhöhung des Mindestlohns

Zum 01.01.2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro/h auf 12,82 Euro/h erhöht. Beachten Sie, dass dieser Betrag nicht unterschritten wird. Damit erhöht sich ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025 auf 556,- Euro.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP): proaktive Datenübermittlung ab 2025

Alle Daten für eine Betriebsprüfung müssen künftig auch im Falle eines Wechsels des Abrechnungsprogramms oder Wechsel eines Dienstleisters vorzeitig übermittelt werden. Diese Vorgabe ist unabhängig von einem Prüftermin zur Betriebsprüfung. Die übermittelten Daten werden von der Deutschen Rentenversicherung bis zur nächsten regulären Betriebsprüfung aufbewahrt. Mit diesem Update haben wir den euBP-Assistent erweitert, der Sie bei der Erstellung und Versendung der erforderlichen euBP-Daten unterstützt.

Neue Bescheinigung im Rahmen von rvBEA:
LAKRV-Entgeltbescheinigung für Gewährung von Renten

Mit diesem Update nimmt Lexware lohn+gehalt Entgeltbescheinigungsabfragen der Landwirtschaftlichen Alterskasse entgegen. Sie dient zum einen der Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten und zum anderen der Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

A1-Bescheinigungen: Neue Antragsart für Grenzgänger:innen integriert

Arbeitgebende, die Grenzgänger:innen beschäftigen, müssen in bestimmten Fällen eine A1-Bescheinigung beantragen. Diesen Antrag stellt Lexware lohn+gehalt mit diesem Update zur Verfügung.

Initialmeldungen für den Datensatz Betriebsdaten (DSBD)

Bein Datensatz Betriebsdaten (DSBD) werden für alle Firmen und zugehörige Betriebsstätten, die mindestens im Abrechnungsmonat Oktober 2024 oder später stehen, Initialmeldungen erzeugt. Die Initialmeldungen beinhalten lediglich die Betriebsnummer und die Unternehmensnummer.

Sozialversicherungsmeldungen enthalten keinen
Rechtskreis (Ost oder West) mehr

Für Sozialversicherungsmeldungen mit einem Beginndatum ab dem 01.01.2025 ist das Feld Rechtskreis zukünftig leer. Lediglich die Meldungen, die am 31.12.2024 enden, enthalten noch den Rechtskreis, auch die Jahresmeldungen für 2024 (Grund 50).

 


Mit diesem Update können empfangene elektronische Eingangsrechnungen (E-Rechnungen) visualisiert, nach EN 16931 formal validiert und als Einkaufsbelege in Lexware warenwirtschaft übernommen werden.

 

E-Rechnung: Lexware document viewer zur
Visualisierung von E-Rechnungen

Empfangene elektronische Eingangsrechnungen (E-Rechnungen) können im Lexware document viewer angezeigt und somit auch inhaltlich geprüft werden.

Weitere Optimierung

E-Rechnungen: Textvariablen können nun auch im E-Rechnungsversand genutzt werden.
Zeilenumbrüche bei Verwendung von Textbausteinen im Bereich E-Rechnung werden korrekt dargestellt.

SMTP Versand: Outlook new

In den SMTP Einstellungen kann die OAuth2 Option hinterlegt werden, sodass Outlook new verwendet werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Diverse Auffälligkeiten behoben – von Kunden gemeldet:

Die Listen werden wieder wie in der Version 2024 sortiert (z.B. Aufträge Verkauf), ebenfalls kann nun wieder über die Pfeiltasten im Auftragsassistenten gearbeitet werden. Ebenfalls ist der Fehler beim Aufruf von Kontaktpersonen behoben.

 


E-Rechnungen visualisieren, validieren und in Lexware warenwirtschaft importieren

Mit diesem Update können empfangene elektronische Eingangsrechnungen (E-Rechnungen) visualisiert, nach EN 16931 formal validiert und als Einkaufsbelege in Lexware warenwirtschaft übernommen werden.
(Nicht in Lexware handwerk plus)

 

E-Rechnung: Lexware document viewer
zur Visualisierung von E-Rechnungen

Empfangene elektronische Eingangsrechnungen (E-Rechnungen) können im Lexware document viewer angezeigt und somit auch inhaltlich geprüft werden.
Weitere Optimierung

E-Rechnungen: Textvariablen können nun auch im E-Rechnungsversand genutzt werden.
Zeilenumbrüche bei Verwendung von Textbausteinen im Bereich E-Rechnung werden korrekt dargestellt.

SMTP Versand: Outlook new

In den SMTP Einstellungen kann die OAuth2 Option hinterlegt werden, sodass Outlook new verwendet werden kann.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Diverse Auffälligkeiten behoben – von Kunden gemeldet:

Die Listen werden wieder wie in der Version 2024 sortiert (z.B. Aufträge Verkauf), ebenfalls kann nun wieder über die Pfeiltasten im Auftragsassistenten gearbeitet werden. Ebenfalls ist der Fehler beim Aufruf von Kontaktpersonen behoben.

 


Neu: Kontenrahmen SKR42 für Vereine,
Stiftungen und gemeinnützige GmbHs (gGmbHs)

Ab dem Buchungsjahr 2025 steht Ihnen in Ihrer Software jetzt auch der Kontenrahmen SKR42 für Vereine, Stiftungen und gGmbHs zur Verfügung.
Der neue Kontenrahmen ersetzt den bisherigen Kontenrahmen für Vereine SKR49.

Firmenneuanlage mit SKR49 nicht mehr möglich

Bei der Firmenneuanlage ist es nicht mehr möglich, den alten Vereinskontenrahmen SKR49 auszuwählen. Dieser wird vom neuen SKR42 abgelöst.

Für Sie integriert: „Rechtswidrige Inhalte melden“
unter Extras > Datenschutz

Mit diesem Update haben wir unter Extras > Datenschutz einen neuen Menüpunkt für Sie eingebaut, um die Meldung rechtswidriger Inhalte zu ermöglichen.

 


Neugestaltung der Arbeitszeiterfassung

Für die Arbeitszeiterfassung gibt es nun keine Beschränkung mehr auf vier Von-Bis-Zeitpaare. Für diese Erweiterung haben wir die Ansicht für die Erfassung von Arbeitszeiten komplett überarbeitet. Natürlich wurde auch für Lexware myCenter die Einschränkung auf vier Zeitpaare aufgehoben.

Anpassungen im Formular Stundenübersicht

Statt der bisherigen Anzeige von vier Von-Bis-Zeitpaaren pro Tag werden in dem Bericht nun alle erfassten Zeitpaare ausgegeben.

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Seit dem 16. November 2022 ist der Digital Services Act (DSA) in der EU offiziell in Kraft. In einer ersten Phase war die Verordnung nur für sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen verpflichtend. Seit dem 17. Februar 2024 gilt das Gesetz über digitale Dienste vollumfänglich.

Das Gesetz zielt darauf ab, europäische Verbraucher:innen und ihre Grundrechte im digitalen Raum zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Der DSA soll zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Art Grundgesetz des Internets bilden. In den nächsten Monaten und Jahren kommen somit einige Veränderungen auf digitale Anbieter:innen zu. Der Europäische Rat hat zusammen mit dem Parlament den DSA verabschiedet, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken.

 


Sachbezugswerte für 2025

Mit der neuen Version erhalten Sie alle aktuellen Sachbezugswerte, die für 2025 gelten. So rechnen Sie die auf Reisen konsumierten Mahlzeiten jederzeit mit den korrekten Werten ab. Die neuen Werte: Frühstück 2,30 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 4,40 Euro.

Neu: Datenübergabe an DATEV mit SKR 42

Bei einer Firmenneuanlage kann der SKR42 als Kontenrahmen ausgewählt werden. Dieser löst ab 01.01.2025 den bisherigen SKR49 ab. Bei Auswahl des SKR42 werden automatisch, für die einzelnen Sphären, Kostenstellen angelegt. Für Buchungen in DATEV muss jede Buchung eine Kostenstelle enthalten. Wurde bei der Anlage von Reisen bzw. beim Erfassen von Belegen keine Kostenstelle angegeben, wird diese bei den meisten Buchungsberichten automatisch hinzugefügt.

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Seit dem 16. November 2022 ist der Digital Services Act (DSA) in der EU offiziell in Kraft. In einer ersten Phase war die Verordnung nur für sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen verpflichtend. Seit dem 17. Februar 2024 gilt das Gesetz über digitale Dienste vollumfänglich.
Das Gesetz zielt darauf ab, europäische Verbraucher:innen und ihre Grundrechte im digitalen Raum zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Der DSA soll zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Art Grundgesetz des Internets bilden. In den nächsten Monaten und Jahren kommen somit einige Veränderungen auf digitale Anbieter:innen zu. Der Europäische Rat hat zusammen mit dem Parlament den DSA verabschiedet, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken.