Neuerungen zum Jahresupdate 2025
Neuerungen zum Jahresupdate 2025
Neu: ZUGFeRD extended
als weiteres Format im E-Rechnungsversand
Mit der neuen Programmversion ist der Versand von Schluss- und Sammelrechnungen als E-Rechnung in Verbindung mit Abschlägen und Teilrechnungen möglich.
Weitere Optimierungen zur E-Rechnung
- Anpassung der Validierung im E-Rechnungsversand: Die USt-ID oder Steuernummer kann nun angegeben sein, damit der Versand auch für Kleinunternehmer*innen problemlos möglich ist.
- Beim Versand per E-Mail ist der E-Rechnungsversand von nun an kostenfrei.
- Optimierung bei der Übergabe des Steuerbefreiungsgrundes.
- Die Übergabe der Zahlungsbedingungen erfolgt immer strukturiert und unstrukturiert, damit diese je nach Portalanforderung verarbeitet werden können.
Für Sie eingebaut: Schnittstelle ‚DATEV Buchungsdatenservice‘
Mit der neuen Version haben wir in Lexware buchhaltung basis/plus die Schnittstelle ‚DATEV Buchungsdatenservice‘ integriert. Diese ermöglicht es, Ihre Buchungsdaten, die zugehörigen digitalen Belege und Personenkonten direkt an ‚DATEV Rechnungswesen‘ und ‚DATEV Belege Online‘ zu übertragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Supportseiten.
Neu bei Eingangs- und Ausgangrechnungen:
Automatische Erkennung des Belegtyps beim Buchen mit digitalen Belegen
Bei der Übernahme der Felder eines digitalen Belegs (ZUGFeRD/XRechnung) in die Buchungsmaske wird geprüft, ob es sich um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt. Darüber hinaus wird bei der Übernahme der Lieferant bzw. Kunde im Buchungstext notiert.
Automatische Berechnung des Buchwerts zum Ende des Wirtschaftsjahres im Anlageverzeichnis Einnahmen-Überschuss-Rechnung (AVEÜR)
Der Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres wird in den manuellen Werten des Berichts Anlage AVEÜR automatisch berechnet.
E-Bilanz: Übernahme der Kontrollsummenwerte im Betriebsvermögensvergleich
Im Betriebsvermögensvergleich werden die Werte in der Spalte Kontrollsumme automatisch in die Spalte Wert übernommen und dort für die Übermittlung vorgeschlagen.
Neu: Kontenrahmen SKR42 für Vereine,
Stiftungen und gemeinnützige GmbHs (gGmbHs)
Ab dem Buchungsjahr 2025 steht Ihnen in Ihrer Software jetzt auch der Kontenrahmen SKR42 für Vereine, Stiftungen und gGmbHs zur Verfügung – inkl. Auswertungen zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Überschussrechnung, betriebswirtschaftlicher Auswertung und Zuordnung der Buchungssachverhalte zur jeweiligen Sphäre. Der neue Kontenrahmen ersetzt den bisherigen Kontenrahmen für Vereine SKR49.
Neu bei Eingangs- und Ausgangrechnungen:
Automatische Erkennung des Belegtyps beim Buchen mit digitalen Belegen
Bei der Übernahme der Felder eines digitalen Belegs (ZUGFeRD/XRechnung) in die Buchungsmaske wird geprüft, ob es sich um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt. Darüber hinaus wird bei der Übernahme der Lieferant bzw. Kunde im Buchungstext notiert.
Automatische Berechnung des Buchwerts zum Ende des Wirtschaftsjahres
im Anlageverzeichnis Einnahmen-Überschuss-Rechnung (AVEÜR)
Der Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres wird in den manuellen Werten des Berichts Anlage AVEÜR automatisch berechnet.
E-Bilanz: Übernahme der Kontrollsummenwerte im Betriebsvermögensvergleich
Im Betriebsvermögensvergleich werden die Werte in der Spalte Kontrollsumme automatisch in die Spalte Wert übernommen und dort für die Übermittlung vorgeschlagen.
Lohnsteuerjahresausgleich:
Veränderung der Kinderanzahl im laufenden Jahr
Verändert sich die Anzahl der abschlagsberechtigten Kinder, so darf der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs nicht berücksichtigt werden, außer beim Wechsel von 0 auf 1 oder umgekehrt. Mit der neuen Version berücksichtigt Ihre Software diesen Sachverhalt automatisch.
Programmablaufplan Steuerabzug Dezember 2024
Im Abrechnungsmonat Dezember 2024 rechnet Lexware lohn+gehalt mit dem geänderten Programmablaufplan, der die steuerliche Entlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrags sowie den erhöhten Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Neuer DATEV-Kontenrahmen SKR 42 Vereine und Stiftungen
Mit diesem Update steht Ihnen der neue DATEV-Kontenrahmen SKR42 Vereine und Stiftungen zur Verfügung. (Nicht in Lexware lohn+gehalt basis/plus)
Erhöhung des Mindestlohns
Zum 01.01.2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro erhöht. Beachten Sie, dass dieser Betrag nicht unterschritten wird. Damit erhöht sich ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025 auf 556,- Euro.
Den Jahresabschluss sicher durchführen
Mit diesem Update können Sie das Jahr 2024 abschließen, alle Meldungen korrekt versenden und in den Januar 2025 wechseln.
Abweichende Bankverbindung im E-Rechnungsversand
Für den Versand von E-Rechnungen kann mit der neuen Version eine abweichende Bankverbindung in den E-Rechnungseinstellungen hinterlegt werden. Diese können Sie zudem vor dem Versand im Versanddialog noch einmal prüfen.
Neu: ZUGFeRD extended als weiteres Format im E-Rechnungsversand
Mit der neuen Programmversion ist der Versand von Schluss- und Sammelrechnungen als E-Rechnung in Verbindung mit Abschlägen und Teilrechnungen möglich.
Neu: Vollumfänglicher Versand von E-Rechnungen aus
Lexware neue steuerkanzlei und Lexware büroservice komplett
Auch in der eigenen Kanzlei und aus dem eigenen Lohn- und Buchführungsbüro heraus können Sie mit den neuen Versionen E-Rechnungen versenden. Darüber hinaus haben wir Eingabefelder in der Rechnungsstellung ergänzt, die für den Versand von E-Rechnungen mandatorisch sind.
Weitere Optimierungen zur E-Rechnung
- Anpassung der Validierung im E-Rechnungsversand: Die USt-ID oder Steuernummer kann nun angegeben sein, damit der Versand auch für Kleinunternehmer:innen problemlos möglich ist.
- Beim Versand per E-Mail ist der E-Rechnungsversand von nun an kostenfrei.
- Optimierung bei der Übergabe des Steuerbefreiungsgrundes.
- Die Übergabe der Zahlungsbedingungen erfolgt immer strukturiert und unstrukturiert, damit diese je nach Portalanforderung verarbeitet werden können.
Abweichende Bankverbindung im E-Rechnungsversand
Für den Versand von E-Rechnungen kann mit der neuen Version eine abweichende Bankverbindung in den E-Rechnungseinstellungen hinterlegt werden. Diese können Sie zudem vor dem Versand im Versanddialog noch einmal prüfen.
Neu: ZUGFeRD extended als weiteres Format im E-Rechnungsversand
Mit der neuen Programmversion ist der Versand von Schluss- und Sammelrechnungen als E-Rechnung in Verbindung mit Abschlägen und Teilrechnungen möglich.
Weitere Optimierungen zur E-Rechnung
- Anpassung der Validierung im E-Rechnungsversand: Die USt-ID oder Steuernummer kann nun angegeben sein, damit der Versand auch für Kleinunternehmer:innen problemlos möglich ist.
- Beim Versand per E-Mail ist der E-Rechnungsversand von nun an kostenfrei.
- Optimierung bei der Übergabe des Steuerbefreiungsgrundes.
- Die Übergabe der Zahlungsbedingungen erfolgt immer strukturiert und unstrukturiert, damit diese je nach Portalanforderung verarbeitet werden können.
Aktuelle Schulferientermine
Die neue Version enthält alle bundeslandspezifischen Schulferientermine bis einschließlich Sommer 2026.
Feiertage bis Ende 2027
Mit der neuen Version haben wir alle bundeseinheitlichen und alle bundeslandspezifischen Feiertage bis Ende 2027 in Ihre Software eingebaut.
Mehrfachgenehmigung bei Abwesenheitsanträgen möglich
In der Ansicht Urlaubsanträge und Krankmeldungen musste bisher jede einzelne Abwesenheit markiert und bestätigt bzw. abgelehnt werden. Ab dieser Version können nun mehrere Einträge markiert und in einem Durchgang genehmigt bzw. abgelehnt werden.
Erweiterung der Pausenautomatik
Neben den bisherigen Einstellungen zu den gesetzlichen Pausen können Sie mit der neuen Version nun eine feste, automatische Pause von 0,5 oder 1 oder 1,5 Stunden einstellen. Diese Einstellung gilt für die Erfassung von Arbeitszeiten in Lexware myCenter und in der Desktop-Version.
Sachbezugswerte für 2025
Mit der neuen Version erhalten Sie alle aktuellen Sachbezugswerte, die für 2025 gelten. So rechnen Sie die auf Reisen konsumierten Mahlzeiten jederzeit mit den korrekten Werten ab. Die neuen Werte: Frühstück 2,30 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 4,40 Euro.
Angabe des Genehmigers im Kurzstatus
Wird eine Reise genehmigt, egal ob über Lexware myCenter oder in der Zentrale, wird diese Information im Kurzstatus der jeweiligen Reise angezeigt. So können Sie jederzeit nachvollziehen, durch wen und wann eine Genehmigung erfolgte.
Weitere Optimierung
Die Vergleichsberechnung im Fahrtenbuch wurde verbessert.