Wichtige Infos Juli Lexware – Update 2024
Neuerungen mit dem Update Juli 2024
Ankündigung: Monatswechselsperre September in Oktober
Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, seine für die Lohnnachweismeldung erforderlichen UV-Stammdaten abzurufen und im Datenbestand ordnungsgemäß zu verwenden.
Denn nur so kann eine fristgerechte Abgabe der Lohnnachweise und UV-Jahresmeldungen erfolgen.
Wenn Sie beim Monatswechsel die Meldung: ‚UV-Meldeverfahren nicht vollständig‘ erhalten, ist eine Korrektur Ihres Datenbestandes erforderlich.
Prüfen Sie daher bitte, ob
- die Anfrage an Ihre Berufsgenossenschaft noch nicht erfolgreich versendet wurde
- in der Antwortzentrale für Ihre Anfrage in der Spalte ‚Verarbeitungsprotokolle‘ (BG-Stammdatendienst) ein Fehlerprotokoll vorliegt,
- der Bericht ‚Abgleich GTS‘ Abweichungen enthält,
- Hinweise im Lexware Scout bezüglich Berufsgenossenschaft / Gefahrtarifstelle vorliegen.
Die Monatswechsel in Juli, August und September sind wie bisher mit der o.g. Meldung möglich. Eine zusätzliche Warnmeldung informiert Sie über die Monatswechselsperre September in Oktober.
Prüfen Sie frühzeitig Ihren Datenbestand, damit Sie in den Abrechnungsmonat Oktober wechseln können. Falls Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline.
Neues zum euBP Meldeverfahren: Prüfbescheid elektronisch abholen
Das Ergebnis der Betriebsprüfung (Prüfbescheid) kann auf Wunsch elektronisch zugestellt werden. Bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung gehen Sie einfach wie folgt durch:
- Auf der neuen Seite ‚Prüfmitteilung‘ im euBP-Assistenten willigen Sie in die Datenübertragung mit ‚Ja‘ ein.
- Erfassen Sie eine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung, so dass das Prüfergebnis abgerufen werden kann.
- Über die Funktion ‚Abholen vom meldecenter‘ holen Sie den Prüfbescheid ab.
- In der Antwortzentrale steht Ihnen das Dokument ‚Prüfbescheid‘ als PDF zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Die Übermittlung des Prüfbescheids stellt im Rahmen des Meldeverfahren euBP eine neue Funktion dar, die für eine flächendeckenden Nutzung etwas Zeit braucht (z.B. Software-Aktualisierung beim Prüfer). Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass in der Übergangszeit oder in Sonderfällen Prüfbescheide auf dem Postweg zugestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Prüfer bzw. die Rentenversicherung.
Abruf der Sozialversicherungsnummer
Für Mitarbeiter:innen mit einem Ersteintritt ist der Abruf der Sozialversicherungsnummer verpflichtend, auch dann, wenn diese dem Arbeitgeber vorliegt. Zum Abruf der Sozialversicherungsnummer ist die Eingabe des Geburtsorts und des Geburtslands notwendig. Nach Eingabe dieser Daten kann die Sozialversicherungsnummer über die neue Schaltfläche ‚SV-Nummer abfragen‘ abgerufen werden.
In Lexware lohn+gehalt premium integriert: Neue Pfändungsfreigrenzen Lohnauskunft
Ab 01.07.2024 gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat. Diese neuen Grenzen haben wir in Ihr Update eingebaut. So pfänden Sie bei Lohnpfändungen automatisch den korrekten Betrag.