Neuerungen Lexware Update Juni


Neuerungen Lexware Update Juni


Neues zur E-Rechnung

  • Die elektronischen Rechnungen wurden um zusätzliche Datenfelder ergänzt: BT-14 (Referenz zum Auftrag), BT-19 (Kostenstelle) sowie BT-30 (Handelsregisternummer).
  • Zudem wurde die Liste der zulässigen Mengeneinheiten für den Versand von E-Rechnungen aktualisiert und erweitert. Eine Übersicht der aktuell gültigen Einheiten finden Sie hier.

 


Neu integriert: Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

  • Mit dem aktuellen Update haben Sie die Möglichkeit, die Wirtschaftsidentifikationsnummer in den Stammdaten Ihres Unternehmens zu hinterlegen.
  • Die W-IdNr. wird im Firmenstammblatt angezeigt.
  • Für die Umsatzsteuervoranmeldung 2025 sowie die Dauerfristverlängerung wird die W-IdNr. über Elster übermittelt und erscheint auf den offiziellen Formularen.
  • Bei der Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung 2024, inklusive der Anlagen Schuldzinsen und Anlageverzeichnis, wird die W-IdNr. ebenfalls berücksichtigt und auf den amtlichen Vordrucken ausgewiesen.
  • Ein Datentransfer der W-IdNr. von Lexware buchhaltung basis / plus zu Lexware neue Steuerkanzlei ist nun möglich.

 Anpassungen bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Die Bezeichnung und Beschreibung der USt-IdNr. wurde in den Firmendaten aktualisiert und folgt nun der allgemein üblichen Formulierung.

Aktualisierte Formulare für die Umsatzsteuererklärung (UStE) 2025

Der Versand sowie der Ausdruck der UStE 2025 ist nun verfügbar. Ist die W-IdNr. in den Firmendaten hinterlegt, wird sie automatisch mit übermittelt und gedruckt. Wechselt ein Unternehmen im betreffenden Jahr von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, wird dieser Wechselzeitpunkt ebenfalls korrekt in der Erklärung angegeben.
(Funktion nicht enthalten in Lexware buchhaltung basis)

UStE: Überarbeitung des Dialogs für manuelle Werte

Im Bereich „Manuelle Werte“ wurde die Seite zur Kleinunternehmerregelung entfernt. Die relevanten Werte fließen nun direkt aus den entsprechenden Konten in die Umsatzsteuererklärung 2025 ein.
(Funktion nicht enthalten in Lexware buchhaltung basis)

 


Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Optimierte Übergabe und Formularintegration

Nahtlose Übergabe an Lexware neue Steuerkanzlei
Die W-IdNr. lässt sich nun problemlos aus Lexware buchhaltung pro/premium in Lexware neue Steuerkanzlei übertragen.

Aktuelle Formulare für die Umsatzsteuererklärung (UStE) 2025 verfügbar
Der Versand und Ausdruck der Umsatzsteuererklärung 2025 ist ab sofort möglich. Ist die W-IdNr. in den Unternehmensdaten hinterlegt, wird sie automatisch mit übermittelt und erscheint auf dem Ausdruck. Auch ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wird in der UStE 2025 samt Wechselzeitpunkt korrekt abgebildet.

Überarbeitung des Dialogs für manuelle Werte in der UStE
Die bisherige Eingabeseite zur Kleinunternehmerregelung im Dialog „Manuelle Werte“ wurde entfernt. Stattdessen werden die relevanten Werte jetzt direkt aus den zugehörigen Konten in die UStE 2025 übernommen.

Aktualisierte Addison-Schnittstelle in Lexware neue Steuerkanzlei
Für die Umsatzsteuererklärung 2025 wurde die Addison-Schnittstelle in Lexware neue Steuerkanzlei überarbeitet. Damit ist der gewohnte Datentransfer aus der Buchhaltung weiterhin zuverlässig möglich.

 


Neuerungen im Bereich Bescheinigungen, Meldeverfahren und Stammdatenpflege

BA-BEA-Service: Neue digitale Bescheinigung für Teilarbeitslosengeld
Ab sofort können Sie über den BA-BEA-Service die Bescheinigung für das Teilarbeitslosengeld digital an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln – schnell, einfach und medienbruchfrei.

A1-Antragsverfahren: Erweiterung für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer:innen
Im Rahmen des A1-Antrags- und Bescheinigungsverfahrens steht eine neue Antragsart zur Verfügung: „Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten (mehrerer Arbeitgeber) – für Beschäftigte“. Diese Option finden Sie im Assistenten. A1-Anträge lassen sich damit jetzt auch für mehrfachbeschäftigte Personen komfortabel übermitteln.

Effizientere Aktualisierung von Krankenkassenstammdaten und Beiträgen
Die Stammdaten der Krankenkassen sowie Zusatz- und Umlagebeiträge werden nur noch einmal täglich aktualisiert. Beim Wechsel zwischen Firmen werden jeweils die aktuellen Daten der ausgewählten Firma angezeigt.


Vorschau: Neues Meldeverfahren DaBPV – ab Juli-Update 2025

Zum 01.07.2025 startet das elektronische Meldeverfahren DaBPV (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung).

Was bringt das neue Verfahren?

  • Rückmeldungen zur Elterneigenschaft und – sofern vorhanden – zur Kinderanzahl (unter 25 Jahren, inkl. Zeitraum) erfolgen künftig automatisch.
  • Bisher manuell erfasste Daten werden durch eine standardisierte, digitale Übermittlung ersetzt.
  • Arbeitgeber:innen profitieren von weniger Verwaltungsaufwand und rechtlicher Sicherheit.

Umsetzung in Lexware lohn+gehalt ab Juli 2025:

  • Nach dem Monatswechsel auf Juli wird automatisch für alle pflegeversicherten Mitarbeiter:innen eine Bestandsanfrage mit Abo-Anmeldung generiert.
  • Neue Beschäftigte werden direkt für das Verfahren angemeldet.
  • Die Rückmeldungen werden wie gewohnt über das Lexware meldecenter abgeholt.

 

Wichtig: Ab 01.07.2025 ist die Nutzung des Lexware meldecenters für alle Arbeitgeber:innen verpflichtend, um gesetzeskonforme Rückmeldungen zu erhalten. Nur so ist gewährleistet, dass Änderungen automatisch übernommen und korrekt berechnet werden.
Unser Tipp: Aktivieren Sie das kostenfreie Lexware meldecenter schon jetzt – für einen reibungslosen Übergang.


Neu in Lexware myCenter: Erinnerung für ausscheidende Mitarbeitende
Arbeiten Sie mit Lexware myCenter? Dann erhalten Ihre Mitarbeiter:innen, die aus dem Unternehmen ausscheiden, vor dem Austrittsdatum automatisch einen Hinweis:
Sie werden aufgefordert, alle relevanten Dokumente herunterzuladen, da nach dem Austritt der Zugriff (mit Ausnahme von Lohndokumenten) gesperrt wird.
Wird die Lizenz oder Berechtigung entfernt, ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
(Nicht verfügbar in Lexware lohn+gehalt basis)

 


Mehrere E-Rechnungen per E-Mail versenden – jetzt noch einfacher

Mit dem aktuellen Update ist es möglich, mehrere elektronische Rechnungen direkt aus der Auftragsliste heraus per Multiselektion im jeweiligen Format per E-Mail zu versenden.
(Funktion verfügbar in Lexware warenwirtschaft premium)

 Weitere Verbesserungen im Überblick

Neues Feld in den Artikelstammdaten
Die Artikelstammdaten wurden um das neue Feld „Ursprungsland“ ergänzt. Diese Information kann bei Bedarf, z. B. im Rahmen des DHL-Exports, mit ausgegeben werden.

Erweiterungen bei der E-Rechnung

  • Zusätzliche Datenfelder wurden integriert:
    BT-14: Auftragsreferenz
    BT-19: Kostenstelle
    BT-30: Handelsregisternummer
  • Die Liste der zulässigen Mengeneinheiten beim Versand von E-Rechnungen wurde überarbeitet und erweitert. Eine aktuelle Übersicht der unterstützten Einheiten finden Sie hier.

 


E-Rechnungen jetzt gesammelt per E-Mail versenden

Ab sofort können Sie mehrere elektronische Rechnungen direkt aus der Auftragsliste im passenden Format per Multiselektion per E-Mail verschicken – zeitsparend und effizient.
(Verfügbar in Lexware handwerk premium)

 Weitere Verbesserungen auf einen Blick

Neues Datenfeld in den Materialstammdaten
Die Materialstammdaten wurden um das Feld „Ursprungsland“ ergänzt. Diese Angabe kann unter anderem beim DHL-Export mit ausgegeben werden.

Aktuelle Erweiterungen zur E-Rechnung

  • Zusätzliche Datenfelder wurden eingeführt:
    BT-14: Auftragsreferenz
    BT-19: Kostenstelle
    BT-30: Handelsregisternummer
  • Die Liste der zulässigen Mengeneinheiten für den E-Rechnungsversand wurde überarbeitet und erweitert.Die aktuell gültige Tabelle finden Sie hier.

 


Gesetzliche Änderungen umgesetzt: Mutterschaftsrechner aktualisiert

Seit dem 1. Juni 2025 gelten neue, gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche:
– Ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Schutzfrist
– Ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Schutzfrist
– Ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Schutzfrist

Diese gesetzlichen Vorgaben sind nun vollständig in Ihrer Software hinterlegt. Zusätzlich wurde der Mutterschaftsrechner um die Option „Kind mit Behinderung“ erweitert.

 Neu im Arbeitszeitkonto: Kontostand zum aktuellen Tag

Im Bereich „Sichttag“ wird neben dem Monatsendstand jetzt auch der tagesaktuelle Stand des Arbeitszeitkontos angezeigt – für noch mehr Transparenz in der Zeiterfassung.

Weitere Optimierungen

Die Auswertungen Stundennachweis und Stundenübersicht übernehmen jetzt automatisch Ihre gewählten Voreinstellungen:
– Anzeige der Istzeit gleich Sollzeit oder
– Darstellung der Istzeit mit Null

Diese Verbesserungen sorgen für konsistente und individuelle Berichte – ganz nach Ihren Anforderungen.

 


Neu in Lexware myCenter: Belegerfassung mit gesetzlichen Pflichtangaben

Ab sofort können gesetzlich erforderliche Zusatzinformationen auch direkt in Lexware myCenter erfasst werden – nicht nur in der Desktop-Anwendung.

Bei bestimmten Belegarten, wie z. B. Bewirtungen oder Arbeitsessen, sind zusätzliche Angaben erforderlich, um die Kosten steuerlich absetzen zu können. Dazu gehören:
– Namen der bewirteten Personen
– Anlass der Bewirtung
– Ort der Bewirtung

Auch bei Geschenken müssen Angaben zur beschenkten Person, zum Geschenk selbst sowie zum Anlass gemacht werden.
Diese Pflichtinformationen lassen sich nun bequem bei der digitalen Belegerfassung in Lexware myCenter ergänzen.


Auf vielfachen Wunsch: Neue Berechtigungsoption für Orte und Zwecke

Bislang war die Erfassung und Bearbeitung von Orten und Zwecken ausschließlich Supervisoren vorbehalten. Mit dem aktuellen Update können nun auch weitere Benutzer:innen über eine neue Berechtigungsstufe für diese Aufgaben freigeschaltet werden – ganz nach Bedarf und rollenbasiert.

 


Aktuelle gesetzliche und steuerliche Anpassungen – jetzt in Ihrer Software integriert

Neue Steuerberatervergütung ab 01. Juni 2025 berücksichtigt
Die zum 01.06.2025 in Kraft getretene Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) wurde vollständig in die Rechnungsstellung Ihrer Software integriert.

ELSTER-Freigaben für das Steuerjahr 2024
Sie können ab sofort folgende Erklärungen für das Jahr 2024 digital über ELSTER an die Finanzverwaltung übermitteln:
– Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
– Erklärungen zur Zerlegung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Vorabberechnung für 2025 bereits möglich
Bereits jetzt können Sie die Vorabberechnung für Körperschaft- und Gewerbesteuer 2025 durchführen. Die Berechnung basiert auf den überarbeiteten Formularen für 2024 unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Änderungen.

Einkommensteuer: Anlage N-GRE 2024 verfügbar
Die Anlage N-GRE für Grenzgänger kann nun ausgefüllt und ebenfalls per ELSTER versendet werden.

Umsatzsteuer: Zinsberechnung integriert
Für das Jahr 2025 steht Ihnen im Bereich Umsatzsteuer unter „Extras“ eine neue Funktion zur Berechnung von Zinsen auf Steueransprüche zur Verfügung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Erweiterte Erfassungsmöglichkeiten

Erfassung von Erbauseinandersetzungen
Für Fälle mit Bezug zu einer Erbauseinandersetzung können relevante Sachverhalte jetzt vollständig abgebildet werden. Die Daten erscheinen sowohl im Formular als auch in einem zugehörigen Anlageblatt und sind für den ELSTER-Versand vorbereitet.

Neue Dialoge zur Steuerbefreiung bei speziellen Fällen:
– Mietwohngrundstücke (§ 13d ErbStG): In der Anlage zur Steuerbefreiung steht ab Zeile 7 ein Dialog zur Verfügung. Erfassungen sind beim übertragenden und übernehmenden Erwerber vorzunehmen.
– Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG): Auch hier wurde ein entsprechender Dialog ab Zeile 18 eingeführt. Erbauseinandersetzungen müssen für beide Erwerbergruppen separat erfasst werden.

Optimierung bei der Anlage FB in der Feststellungserklärung
Ein Fehler bei der Einheitlich- und gesonderten Feststellungserklärung (Anlage FB) wurde korrigiert: Bei Übertragungen abweichender Beteiligungsarten aus dem FZ 2023 kam es beim Jahreswechsel zu einem ELSTER-Fehler – dieser ist jetzt behoben.