Änderungen ab 01.10.22 Mindeslohn
Der Mindestlohn steigt zum 01.10.2022 auf 12 Euro brutto/Stunde. Das hat auch Auswirkungen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs.
Änderung Minijobs
Die Verdienstobergrenze steigt von 450 Euro auf 520 Euro an. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn orientieren.
Bei einem Mindestlohn von 12 Euro/Stunde können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Bei bestehenden Verträgen zu Minijobbern besteht kein Recht auf Vertragsanpassung, die Arbeitszeit muss nicht erhöht werden, lediglich der Lohn. Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Überschreiten. Ab Oktober darf die Minijob-Grenze von 520 Euro innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu 2 Kalendermonaten überschritten werden. Die Höhe in einem Kalendermonat ist maximal das Doppelte (1040 Euro).
Änderung Midijobs
Bisher lag die Grenze für Midijobs zwischen 450,01 € und 1.300 € im Monat.
Ab dem 01.10.2022 wird dies geändert auf 520,01 € bis 1.600 €. Somit wurde die Obergrenze im Vergleich zu vorher um 300 € angehoben.
Angepasst wurde auch die Formel zur Ermittlung der Sozialbeträge. Demnach müssen Midijobber künftig weniger Sozialbeiträge zahlen als vorher. Der zu entrichtende Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt stufenweise mit der Höhe des Einkommens.
Bestandsschutz bis zum 31.12.2023 besteht für die Arbeitnehmer, die zum 30. September 2022 als Midijobber mit einem durchschnittlichen Entgelt bis 520 Euro im Monat arbeiten.
Für diese bleiben bis maximal 31. Dezember 2023 die bisherigen Bedingungen für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gültig. Sie können ihre Beschäftigung in diesem Zeitraum an die neuen Regelungen anpassen oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.