Wichtige Informationen zum Lexware Update (Juni 2022)


Nach dem Juni-Update werden Sie ggf. aufgefordert mit ELSTAM einen Wechsel des Datenübermittlers zum 1.6. zu melden

Vorgehen: Sie müssen diesen Wechsel des Datenübermittlers versenden und über die Änderungsliste die Rückmeldungen abholen. Die Rückmeldungen landen in der Antwortzentrale. Sobald Sie im Monat Juni stehen MÜSSEN Sie die Rückmeldungen übernehmen.

Bei einzelner Übernahme können Sie direkt prüfen, ob sich eine Änderung ergibt. Alternativ können Sie auch alle auf einmal übernehmen, erhalten hier aber keine Information über Änderungen.

-> Trotz des erfolgten Versandes der Meldungen erscheint die Meldung erneut? -> Falls das Elster-Zertifikat auf einem Netzlaufwerk gespeichert ist, dann kopieren Sie dieses bitte auf den Client und Hinterlegen den neuen Pfad unter „Elster konfigurieren“ auf dem Client.

 

Energiepreispauschale 300 €

Die am 20.05.2022 beschlossene Energiepreispauschale soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte sollen die Pauschale in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

Lexware ist hier aktuell noch in der Umsetzung und eine Möglichkeit der Abrechnung wird voraussichtlich im Juli- oder August-Update ausgeliefert werden.

Dass die Energiepreispauschale steuerpflichtig ist oder wer diese ausgezahlt bekommt etc. lesen Sie hier: weitere Infos zur Energiepreispauschale.

 

Rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags zum 01.01.2022

Nach dem ersten Monatswechsel (nach Installation des Juni-Updates) wird der Lohnsteuerabzug rückwirkend zum 01.01.2022 geprüft und ggf. korrigiert.

Sie erhalten einen Hinweis beim Monatswechsel, den Sie mit OK bestätigen, sodass der Korrekturlauf startet. Diese Neuberechnung kann einige Zeit dauern, brechen Sie den Vorgang nicht ab. Bitte abwarten, bis die Meldung erscheint, dass der Monatswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Weitere Infos zur Neuberechnung Lohnsteuerabzug.

Bitte auf jeden Fall beachten, wenn Sie seit dem 01.01.2022 folgendes hatten:

  • Erstattungsanträge U2
  • Kurzarbeitergeld (Kug) Leistungsantrag
  • Erstattungsantrag „Entschädigung bei Quarantäne / Schul- Kitaschließung
  • Einkommensbescheinigung ALGII/Verdienstbescheinigung

 

Neue Obergrenzen für Mini/Midijobs ab Oktober 2022

Diese Änderung wird bei Lexware voraussichtlich im Update Oktober 2022 enthalten sein.

 

Entgeltunterlagen in elektronischer Form vorhalten

Es wurde beschlossen, dass Unterlagen wie Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Verzichtserklärung zur Rentenversicherung usw. ab 01.01.2022 elektronisch vorgehalten werden müssen.

Wer diese Unterlagen bisher noch nicht GoBD-konform elektronisch speichert, kann sich bis 01.01.2027 von dieser Pflicht noch befreien lassen. Antrag kann formlos beim Prüfdienst der deutschen Rentenversicherung erfolgen. Lesen Sie HIER Näheres zu diesem Thema.

Dieses Thema hat nicht direkt etwas mit dem Lohnprogramm zu tun. Bei Fragen hierzu muss ich auf die deutsche Rentenversicherung verweisen.

 

Jobrad/Dienstfahrrad abrechnen

Vermehrt treten die Anfragen auf, wie ein Dienstfahrrad abzurechnen ist. Auch solche Fälle, dass Arbeitnehmer ein Jobrad neben einem Dienstfahrzeug abgerechnet bekommen oder ein Arbeitnehmer mehrere Jobräder hat.

HIER finden Sie die Anleitung für diese Fälle. Sollte bereits ein Dienstfahrzeug abgerechnet werden, beachten Sie, dass Sie in diesem Fall eigene Lohnarten selbst anlegen müssen.

 

Übergreifende Information:

Neuerungen der regelmäßigen Online-Updates finden Sie unter ? -> Neues in dieser Version oder HIER.